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Teilnahmebedingungen / Haftungsausschluss

Mit Teilnahme an der Jägerberg-Challenge in Obernjesa erkennen alle Läufer folgende Teilnahmebedingungen und den Haftungsausschluss an.
Bei einer Teamanmeldung bestätige ich, dass ich alle Teammitglieder über diese Teilnahmebedingungen informiert habe und dass alle Teammitglieder ebenfalls ihr Einverständnis erteilt haben. (Bei Minderjährigen Einverständnis der Erziehungsberechtigten)

Hiermit bestätige ich, dass mir bekannt ist, dass die Teilnahme an der Jägerberg-Challenge mit Risiken für die körperliche Gesundheit als auch für mitgebrachtes Eigentum verbunden ist. Mir ist bekannt, dass es bei Hindernisläufen regelmäßig zu leichten Verletzungen durch Hindernisse, den Streckenverlauf, andere Teilnehmer oder natürliche Umstände kommen kann. Mir ist ferner bekannt, dass auch mittlere und schwere Verletzungen bis hin zu dauerhaften Lähmungen und/oder Tod nicht ausgeschlossen werden können. 

Ich erkläre ausdrücklich, unter keinen gesundheitlichen Beschwerden zu leiden, aufgrund derer eine Teilnahme an der Jägerberg-Challenge aus medizinischer Sicht nicht empfehlenswert oder gesundheitsgefährdend ist oder sein kann. Ich bin körperlich in der Lage an der Veranstaltung teilzunehmen und ich habe keine Kenntnis oder Vermutung eines Umstandes, der meine Sicherheit oder Gesundheit durch die Teilnahme an der Veranstaltung in Frage stellt.

Ich bin selbst dafür verantwortlich, mich ggf. vor der Teilnahme in Hinblick auf meinen Gesundheitszustand sportmedizinisch untersuchen zu lassen. Die Teilnahme erfolgt unter eigenem gesundheitlichem Risiko.

Mir ist bekannt, dass während der Veranstaltung und während des gesamten Laufes keine flächendeckende medizinische Versorgung gewährleistet werden kann.

Die Teilnahme erfordert Schwimmkenntnisse. Jeder Teilnehmer, unabhängig ob Kind, Schüler oder Erwachsener muss mindestens das Abzeichen „Frühschwimmer (Seepferdchen)“ nach DLRG Standard (www.dlrg.de/informieren/ausbildung/schwimmabzeichen) absolviert haben.

Der Veranstalter haftet grundsätzlich ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen von diesen haftungsbegrenzenden Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie Personenschäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit). In diesen Fällen haftet der Veranstalter grundsätzlich auch bei fahrlässiger Verletzung.

In den genannten Fällen der fahrlässigen, jedoch nicht grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Haftung, haftet der Veranstalter nur bis zur Höhe der vom Veranstalter hierfür unterhaltenen Haftpflichtversicherung.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sowie Dritte, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient. 

Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 6 Jahre. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson teilnehmen. Die Aufsichtsperson muss bei der Anmeldung im Bemerkungsfeld namentlich genannt werden. Eine Aufsichtsperson darf maximal 5 Kinder/Jugendliche begleiten.

Das Mindestalter für die Teilnahme an der Schul-Challenge beträgt 6 Jahre. Bei der Schul-Challenge ist keine Aufsichtsperson auf der Strecke notwendig. 

Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Veränderungen an der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen bzw. abzubrechen. In diesen Fällen besteht kein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter.

Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir im Zusammenhang mit meiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews, sowie die sportlichen Ergebnisse in Rundfunk, Fernsehen, Internet, sonstigen Printerzeugnissen (Flyer, Plakate etc.) und fotomechanischen Vervielfältigungen jederzeit, insbesondere auch zu Werbezwecken, genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. Ein Vergütungsanspruch meinerseits besteht hierfür nicht.

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die von mir bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse vom Veranstalter für Kontakt- und Werbezwecke genutzt werden darf.  Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Verwendung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit durch eine entsprechende Erklärung an info@jaegerberg-challenge.de widersprechen.

Die Meldung eines Ersatzläufers ist bis zum 02.09.2026 per E-Mail oder am Veranstaltungstag direkt vor Ort bei der Anmeldung kostenlos möglich. Eine Erstattung der Startgebühr bei Nicht-Teilnahme ist ausgeschlossen. Es besteht kein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht.

Der Veranstalter bzw. dessen Bevollmächtigte sind grundsätzlich berechtigt, Teilnehmende von der Veranstaltung auszuschließen, sofern eine Teilnahme für den Teilnehmenden oder Dritte eine Gefahr für Leib und Leben nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt. 

Mir ist bewusst, dass ich die Veranstaltung zu meinem eigenen Schutz und zum Schutz anderer abbrechen kann. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt freiwillig.

Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung, dass er die vorstehenden Erklärungen und Vereinbarungen gelesen und verstanden hat. Der Teilnehmer (bzw. seine Erziehungsberechtigten) erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.